Montag, 29. Januar 2007

Nur Bekloppte... (1)

ZwangsjackeManchmal beweist mir das Leben, dass es ziemlich viele ziemlich durchgeknallte Typen auf dieser Welt gibt. Heute zum Beispiel wurde mir erstmal erklärt, dass ein 30jähriger Amerikaner, der mit drei Männern zusammenlebte, die er über eine Webseite für Kinderpornogrphie "kontaktiert" hatte, sich verkleidet in zig Schulen eingeschlichen hätte und dort für einen 12jährigen gehalten wurde. Das kann man ja noch einigermaßen erklären wegen verkleiden und schminken und so. Aber die drei Kerle, mit denen er zusammen "lebte" (und soweit bekannt auch Sex hatte), denen ist nicht aufgefallen, dass der zentimeterdick Schminke in der Fresse hatte? Waren die blind oder doof oder beides? Egal wie, die vier gehen erstmal in den Bau.

Es gibt aber auch woanders welche, die nicht so ganz heile sind. In Saudi-Arabien zum Beispiel hat ein Gericht eine Ehe geschieden. Aber nicht etwa, weil die Eheleute sich nicht leiden können oder so. Im Gegenteil. Die lieben sich inbrünstig und haben auch zwei gemeinsame Kinder. Nein, der Halbbruder der Ehefrau ist losgezogen und hat einen Richter gefunden, der die Ehe per Zwangsscheidung annulierte. Begründung: Der Ehemann habe, als er um die Hand der Frau angehalten hatte, seine Stammeszugehörigkeit verschleiert. Natürlich ein schwerwiegender Grund, der sofort jedem erlaubt, irgendeine Heirat annulieren zu lassen und die Frau in den Knast zu stecken.

Aber auch hier bei uns fasst man sich hin und wieder an den Kopf. Zum Beispiel darf man jetzt für "verbindliche Auskünfte" vom Finanzamt Kohle latzen. Und das nicht zu knapp. Mindestens 121 Euro oder aber "nach Aufwand", was dann bedeutet: 50 Euro für jede angefangene halbe Stunde, mindestens aber 100 Euro. Bei der Arbeitsgeschwindigkeit der Behörden kann das ein teures Vergnügen werden. Der Hammer ist aber die Erklärung der "verbindlichen Auskunft" und warum diese so teuer sein muss.

Dazu Jens-Peter Panthen, Chef eines Berliner Finanzamtes:
"Eine verbindliche Anfrage bedeutet, dass das Finanzamt sich in der Rechtsfrage, die an das Finanzamt gerichtet wird, festlegt. Bei einer verbindlichen Anfrage oder einer verbindlichen Auskunft, darf das Finanzamt von dem, was es in dieser Auskunft erteilt hat, nicht mehr abweichen"
Im Klartext heisst das also, dass ein Finanzamt in allen anderen Fällen das Blaue vom Himmel runterlügen darf und hinterher rechtlich abgesichert behaupten darf, dass das so alles ja gar nicht stimmt und der Betroffene selber Schuld sei oder was? Quasi "Wahrheit gibts nur gegen Kohle"?

Dafür hat man in England bei der Polizei tolle Ideen, welche Anschriften man denn so alles als "ladungsfähige Anschrift" von Straftätern akzeptiert. Zu den Highlights gehören nicht nur ungefähre Lagebeschreibungen eines Wohnwagens auf irgendeinem Campingplatz, sondern auch "eine Hütte im Wald". Da fühlt man sich natürlich sehr sicher. Mein Favorit in dieser Posse ist jedoch, dass die britische Passbehörde 147 verurteilten Drogenstraftätern Auslandsreisen, darunter in Länder mit leichter Verfügbarkeit von Rauschgiften, nicht untersagt hatte, obwohl sie vom Gesetz her dazu verpflichtet wäre. Darum gibt es auch gerade einen mittelschweren Eklat im Inselkönigreich, dass sich doch ansonsten so sehr mit totaler Überwachung zu profilieren versucht.

Ach und in Japan hat man auch interessante Ansichten zum Thema Frauen:
"Die Zahl der Frauen zwischen 15 und 50 steht fest. (...) Da die Zahl der Maschinen zum Kinderkriegen (...) feststeht, fragen wir uns nur, ob sie ihr Bestes tun"

Hakuo Yanagisawa,
japanischer Gesundheitsminister
In Indien läuft das mit den Frauen wohl etwas anders. Da will nämlich eine junge Ehefrau ihren frisch angetrauten Ehemann zurück, der wenige Tage nach der Hochzeit mit seiner Schwiegermutter durchbrannte. Nächsten Monat soll ein Gericht über den Fall verhandeln.

Nur Bekloppte auf dieser Welt.

(Quelle: N24, n-tv, web.de, UPI)

1 Kommentar:

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