Montag, 25. September 2006

Verbraucherschutz

KasseLetzten Freitag stimmte der Bundesrat dem "Verbraucherinformationsgesetz" zu, das eigentlich "Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation" (mit unwesentlichen Änderungen) heisst. Nun darf der Kunde endlich erfragen, was denn die Behörden so alles über ein Produkt wissen. Ob zum Beispiel Pflanzenschutzmittel oder Insektengifte im Obst nachgewiesen wurden, ob Kosmetika Allergien auslösen, oder ob etwa - weil ja gerade aktuell - "überlagerte Fleischprodukte" (im Volksmund "Gammelfleisch") auch in Deiner Stadt verkauft werden.

Alles Informationen, die einen Kunden eigentlich gar nichts angehen. Darum muss man als mündiger Bürger diesen Informationen auch hinterherlaufen. Fragen muss der Bürger - also so Leute wie Du und ich - die Behörden. Die Firmen müssen dazu gar nichts sagen, im Gegenteil. Die Behörden wiederum müssen nur Antworten geben, die sie auch schon vorliegen haben. Will sagen: Was die Behörde offiziell nicht oder noch nicht weiß, muss sie auch nicht bekanntgeben. Und nachforschen muss sie schon gar nicht.

Nun wäre es ja toll, wenn die Behörden - welche das nun im Detail sind, weiß selbst der Gesetzgeber noch nicht so genau - wenigstens diese Antworten auch wirklich herausgeben müssten. Müssen sie aber nicht. Sobald es um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geht, ist feierabend mit der Auskunft. Und natürlich muss die Behörde die Auskunft verweigern, wenn den betroffenen Firmen durch die Auskunft ein Wettbewerbsnachteil droht.

Das bedeutet: Wenn die Anfrage zwar berechtigt ist, den Behörden Informationen vorliegen, diese aber zum Nachteil des Herstellers oder Vertreibers des Produktes sind, wird man keine Auskunft bekommen. Selbst dann nicht, wenn man selber dadurch zum Beispiel gesundheitliche Schäden erleiden kann. Darum darf der Bürger dann auf dem Rechtsweg vor Gericht erstreiten, ob eine Behörde vor drei oder fünf Jahren schon wusste, dass Produkt X Allergien auslöst.

Die Anfrage muss der Bürger - wir sind schließlich in Deutschland - schriftlich stellen. Wenn es um Informationen über Rechtsverstöße geht, ist die Anfrage sogar kostenfrei. Ansonsten darf der neugierige Bürger für sein unanständiges Begehren zahlen. Wie viel? Weiß man noch nicht, aber es dürften einige Euro sein, denn "die Gebühren sollen sich nach dem Arbeitsaufwand richten". Wir alle wissen ja, wieviel Aufwand so eine Behörde treiben muss, um Arbeiten zu erledigen. Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz kosten jedenfalls bis zu 500 Euro. Je Frage, versteht sich. Dafür muss die Behörde dann aber auch innerhalb von zwei Monaten mitteilen, ob ein Sachbearbeiter die Anfrage bearbeitet.

Die Behörden müssen die Firmen ja irgendwie darüber informieren, dass sie bestimmte Fragen beantworten. Die Firmen wiederum können gegen diese Auskünfte Rechtsmittel einlegen - und bei negativen Informationen werden sie das auch ganz bestimmt tun. In dem Fall wird sich das mit der Antwort dann so sechs Monate hinziehen.

Ach ja: Abgedeckt sind lediglich sogenannte "Bedarfsgegenstände". Also Lebensmittel, Kosmetik, Reinigungsmittel und so weiter. Haushaltsgeräte und ähnliches - etwa Fernseher, Schränke, Telefone - fallen nicht darunter.

Ist es nicht schön, wie sich unsere Politiker um unsere Gesundheit kümmern?

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