Sonntag, 24. September 2006

Schweizer Asylrecht

Schweiz Abstimmung Asylrecht PlakatDie Schweiz macht die Schotten dicht für Asylbewerber. Das kleine, finanziell nicht unbedingt schlecht gestellte Alpenland hat sich mit einer Mehrheit von 68% der Stimmen dazu entschlossen, zukünftig ein wenig drastischer mit Asylsuchenden umzugehen.

Generell wird von Asylsuchenden gern praktiziert die Ausweispapiere vor der Einreise wegzuwerfen, um so die Abschiebung zu erschweren, wenn nicht gar unmöglich zu machen. Außerdem kann man so leicht "im Vorrübergehen" eine eventuell hinderliche Vergangenheit (zum Beispiel als Straftäter) abstreifen und ein neues Leben beginnen. Die Schweiz wird deshalb mit Inkraftreten des neuen Gesetzes Asylanträge von Flüchtlingen ohne Papiere gar nicht erst bearbeiten und die Flüchtlinge in ihr Heimatland zurückschicken. Diese Regelung betrifft bis zu 80% aller Flüchtlinge. Wie die Schweiz dieses Heimatland herausfinden will, ist allerdings offen.

Wer als Flüchtling seinen Asylantrag in der Schweiz stellt und sich vorher in einem so genannten "sicheren Drittstaat" aufgehalten haben, zum Beispiel in der EU, werden ohne Ausnahme zurückgewiesen. Eine äußerst praktische Regelung, denn die Schweiz ist rundherum von solchen "sicheren Drittstaaten" umgeben. Wer also als Flüchtling auf dem Landwege in die Schweiz einreist, wird gleich wieder zurrückgeschickt. Aus diesen "Drittstaaten" sind zukünftig nur noch Führungskräfte, Spezialisten und andere beruflich qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen. Parallel dazu wird das Strafmaß für Schlepper, Arbeitgeber von Schwarzarbeitern und für unwahre Angaben gegenüber Behörden massiv angezogen. Wer sich künftig illegal in der Schweiz aufhält, droht eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren.

In der Schweiz ist es zukünftig eine Straftat abgewiesenen Asylbewerbern zu helfen. Wo genau die Grenzen zur "Hilfeleistung" gesetzt sind und wie es mit dem auch in der Schweiz existierenden Paragraphen zur unterlassenen Hilfeleistung assieht, bleibt auch offen. Neu ist auch die Regelung, dass Asylbewerber gar keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben, sondern nur noch auf eine "Nothilfe".

Zwar kritisiern nicht wenige diese Neuregelungen als nicht mit der Internationalen Flüchtlingskonvention vereinbar an, aber das hat die Mehrheit der abstimmenden Schweizer nicht davon überzeugt, dieses Gesetz abzulehnen. Grund dafür dürfte nicht zuletzt die Situation auf den Kanarischen Inseln und im Mittelmeer (Italien, Spanien) sein, wo die Situation afrikanischer Flüchtlinge zunehmend dramatischer wird.

Der Marsch nach Norden ist im vollen Gange. Wir lassen mal wieder drüber reden und andere schaffen Fakten...

(Quelle: Tagesschau)

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