Samstag, 22. April 2006

Seltsame Ansichten...

SittenromanIn anderen Ländern herrschen andere Sitten. Manche Länder haben sehr eigenartige Sitten, die uns nicht nur befremdlich erscheinen, sondern sogar sehr nachdenklich machen sollten. Ein paar aktuelle Beispiele.

Im Iran müssen Frauen für zehn Tage ins Gefängnis oder umgerechnet 300 Euro Bußgeld zahlen, wenn sie sich "unzüchtig" gekleidet in der Öffentlichkeit zeigen. 300 Euro sind im Iran eine ganze Menge Geld und dürften im Bereich von einem bis mehreren Monatslöhnen liegen. Unzüchtig gekleidet meint das Tragen kurzer Hosen, eng anliegender Mäntel oder das Weglassen von Söckchen.

SchleierWer als Taxifahrer solche "nicht sittsam" gekleideten Frauen mitnimmt, muß ebenfalls mit einer Strafe rechnen. Auch Ladenbesitzer und Importeure, die solche Kleidung im Sortiment führen sind betroffen. Ebenfalls nicht erlaubt ist es für Frauen, ihre Hunde auf der Straße auszuführen oder in Parks spazieren zu gehen.

afrikanischer HexenfetischIn Simbabwe wird Hexerei ab kommenden Juli unter Strafe gestellt. Bisher war es "nur" verboten, andere als Hexen zu beschimpfen. Mit bis zu fünf Jahren Haft soll dieses Vergehen geahndet werden. Prekär: Es ist völlig egal, ob es "Hexerei" tatsächlich gibt oder nicht, denn strafbar macht sich, wer sich - grob gesagt - auf irgendeine Handlung einlässt, die mit Hexerei in Verbindung gebracht wird. Das Gesetzt erstreckt sich auch auf die Inanspruchnahme von Hexenjägern. Da stellt man sich die Frage, ob auch derjenige eingesackt wird, der solche Vergehen zu Anzeige bringt: Um zu wissen, dass etwas mit Hexerei zu tun hat, muss man sich ja ersteinmal damit auseinandersetzen...

SaunaWer nackt in die Sauna geht, macht sich eventuell sehr unbeliebt. Besonders in islamischen Ländern, in Nordamerika, Großbritannien, Spanien, Frankreich und Italien ist man eher nicht davon überzeugt, dass nackt in die Sauna zu gehen angesagt ist und bevorzugt deshalb dort mindestens eine Badehose. In manchen hardcore islamischen Ländern darf Mann sogar nur im Trainingsanzug in die Sauna - wohl bekommts.

FriseurManche Frauen halten es für eine zwingende Notwendigkeit, viel Zeit beim Friseur zuzubringen. Das kostet schon mal den einen oder anderen Euro. Wer in den gehobenen Kreisen verkehrt, muss schon etwas mehr Geld investieren. Ein Lied davon singen kann Mr. Blair, dessen Frau just eine Rechnung von mehr als 11.000 Euro für 28 Friseurbesuche auf den Tisch legte. Im Inselkönigreich auf der anderen Seite des Kanals kennt man die Funktion der "First Lady" nicht und ist entsprechend irritiert über die Frage, wer das denn wohl bezahlen soll.

ItalienWer glaubt, ein Wahlrecht sei Kennzeichen einer Demokratie, der wird sich im Falle von Italien fragen, was das denn wohl ist: Hier herrscht nämlich eine überaus moderne und demokratische Wahlpflicht. Zwar wird nicht mit Bußgeld oder Haftstrafen geahndet, wer aber nicht zur Wahl geht und im Öffentlichen Dienst beschäftigt ist oder sich dort bewirbt, hat mit nicht unerheblichen Komplikationen zu rechnen.

Flagge VatikanstadtWer demütig anerkennt, dass die Vatikanstadt die ganze Welt umfasst, dem werden alle Sünden vergeben. Das jedenfalls ist der - wörtlich ausgelegte - Inhalt des apostolischen Segens "Urbi et Orbi", übersetzt "der Stadt und dem Erdkreis". Dieser Segen erinnert an die Frühzeit der römisch-katholischen Kirche und bezieht sich ursprünglich eher auf das Zentrum des römischen Reiches (die Stadt Rom), aber heute ist der Papst ja nicht mehr Römer, sondern Staatsoberhaupt der Vatikanstadt. Die gesprochene oder stumme Segensformel ist mit einem automatischen Sündenerlass für alle jene Gläubigen verbunden, die den Segen in "gläubiger Haltung" verfolgen. Ob nun live vor Ort oder am Fernseher oder Radio ist dabei egal.

DeutschlandIn Deutschland musste jetzt ein Gericht feststellen, dass zu kleine Brüste nicht als Krankheit durchgehen. Ein Anspruch auf die Erstattung der Kosten für eine Brustvergrößerung besteht deshalb gegenüber den Krankenkassen nicht, entschied das Hessische Landessozialgericht (AZ L 1 KR 152/05). Ein Abstellen auf die psychologischen Folgen als zu klein empfundener Brüste empfand das Gericht als sehr schwierig und grundsätzlich unsicher. Offen blieb, ob es bestimmte Berufsgruppen gibt, die eine Brustvergrößerung als "berufsfördernde Maßnahme" geltend machen können.

Menschen sind schon eigenartig...

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